Man kann ja zum Strafmaß für schwere Verbrechen stehen wie man will. Un des ist sicher richtig, dass Täter zum Teil besser geschützt werden als Opfer. Aber muss man nun die Todesstrafe wieder einführen? Nach dem Motto "Aug um Aug - Zahn um Zahn"? Also zurück ins Mittelalter?
Angehörige eines Verbrechensopfers haben nun eine Unterschriftensammlung zur Wiedereinführung der Todesstrafe eingebracht. 60 Jahre nach der Vollstreckung des letzten Todesurteils soll nun eine Volksentscheid den Tod eines Verbrechers wieder möglich machen. Die Schweizer würden sich bei einem Volksentscheid pro Todesstrafe auf eine Stufe mit Weißrussland stellen, dass als einziges europäisches Land noch an dieser Strafe festhält.
Damit der Volksentscheid möglich wird müssen die Initiatoren nun bis zum 24. Februar 2012 100.000 Unterschriften sammeln. Danach wird das Parlament über die Zulässigkeit entscheiden. Ein Volksentscheid kann nicht durchgeführt werden, wenn der Initiativtext zum Beispiel gegen das Völkerrecht verstößt. Tut er wohl nicht eher verstößt das Ansinnen gegen das Menschenrecht. Das Töten eines vermeintlichen Verbrechers hat den großen Nachteil, dass ein Justizirrtum nach der Vollstreckung nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Vielleicht sollte man sich da doch eher mal darüber Gedanken machen, ob es nicht sinnvoller ist aus den Gefängnissen wieder Strafanstalten zu machen. Zum Teil erinnern die JVA´s heute doch eher Sanatorien.
Die Schweizer wären zwar in Europa ziemlich allein, weltweit gibt es aber immerhin 92 Staaten, in denen die Todesstrafe existiert. In vielen Ländern wurde sie aber schon seit Jahren nicht mehr vollstreckt.
2010 wurden in den USA, im Sudan, in Japan, Iran, Irak, China und Taiwan Hinrichtungen durchgeführt.
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